Fugen in Gewässerschutzbereichen
|
Fugenabdichtung an Tankstellen und Auffangräumen, in wassergefährdenden Bereichen nach § 19 I WHG mit zugelassenem Fugendichtstoff, geprüft nach KIWA–BRL–K, einschließlich Erstellen der erforderlichen Baustellen- und Ausführungsprotokolle. Vorlegen der Prüfberichte und Zulassungen. |
|






